Öffentlicher Notar

Mag. Anton Spielmann

Mag. Anton Spielmann

6060 Hall in Tirol, Guarinonigasse 1
office@notariat-spielmann.at

Öffentlicher Notar

Tel.: +43 (0) 5223 / 22566
Fax.: +43 (0) 5223 / 22566 – 20

Das Notariat ist seiner Funktion nach eine staatliche Rechtspflegeeinrichtung jedoch üben Notare  ihre Tätigkeiten als Rechtsdienstleister  freiberuflich aus.

Die wesentliche und zentrale Bedeutung eines Notars liegt in der streitvermeidenden Rechtsbetreuung der Bevölkerung.
Der Notar ist ein unabhängiger und überparteilicher Rechtsdienstleister. Als solcher hat er die Interessen aller Beteiligten zu beachten und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Als Notare sind wir Spezialisten für liegenschaftsbezogene Rechtsgeschäfte, für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten und für die Errichtung von Urkunden im Bereich des Erb- und Familienrechts. Weiters sind wir als Gerichtskommissäre für die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren im Auftrag der Bezirksgerichte verantwortlich.

Was ist der Notar?

Die Tätigkeiten des vom Staat bestellten und öffentlichen Notars umfassen somit im Wesentlichen drei Bereiche:

1.    Als Beauftragter des Gerichts erfüllt der Notar funktionelle Aufgaben der Gerichtsbarkeit. In Verlassenschaftsverfahren ist der Notar als Gerichtskommissär nach einer festgesetzten Verteilungsordnung tätig. Als beauftragter des Gerichtes kann dieser auch Einsicht in das Grundbuch und das Firmenbuch gewähren.

2.    Der Notar ist weiters Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Aufgaben übertragen sind, um öffentliche Urkunden (Notariatsakte, notarielle Protokolle) über Rechtsgeschäfte und Rechtsvorgänge zu errichten. Er stellt dabei die Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung dieser Urkunden sicher. Bei der Beglaubigung beurkundet der Notar, dass die Unterschrift oder das Handzeichen bzw. die Firmazeichnung auf einer Urkunde von einer bestimmten Person stammt. Bei der Vidimierung von Abschriften bestätigt der Notar, dass diese mit der Originalurkunde übereinstimmen.

3.    Darüber hinaus bietet der Notar ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an.
Insbesondere gehören zu seinem Kerngebiet

in Liegenschaftsangelegenheiten die Errichtung von Schenkungsverträgen, Übergabsverträgen, Tauschverträgen, Wohnungseigentumsverträgen, Dienstbarkeitsverträgen und Kaufverträgen samt Übernahme von treuhändiger Abwicklung sowie allen notwendigen Nebenurkunden samt grundbücherlicher Durchführung dieser Rechtsgeschäfte,

in Unternehmensangelegenheiten die Errichtung sämtlicher Urkunden in Firmenbuchverfahren wie die Errichtung von Gesellschaftsverträgen, Abtretungsverträgen, Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen und Firmenbuchanträgen sowie

in erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten die Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten, Vermächtnisanordnungen), Vorsorgevollmachten, Adoptionsverträgen und eherechtlichen Verträgen;  

Es werden hier nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge berücksichtigt um eine für alle Beteiligte optimale, sichere und kostengünstige Lösung zu finden.

 Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießt öffentlichen Glauben. Notariellen Urkunden kommt vor Gericht und Behörden eine besondere Beweiskraft zu. Notarielle Urkunden können außerdem genauso vollstreckbar gemacht werden wie rechtskräftige Gerichtsurteile.

 Die österreichischen Notare verstehen sich als moderne Dienstleister. Innovativ und kundenorientiert entwickeln sie ihre Leistungen ständig weiter. Der hohe Qualitätsstandard der Beratung, der Schutz der Klienten und ihr Beitrag zum Bestand der mitteleuropäischen Rechtskultur sind beständige Leitmotive ihres Wirkens.