Öffentlicher Notar

Mag. Anton Spielmann

Mag. Anton Spielmann

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Öffentlicher Notar

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Verlassenschaftsverfahren

Das Verlassenschaftsverfahren und die damit zusammenhängende Abwicklung der Vermögensübertragung im Erbweg stellen einen der Hauptpfeiler unserer Tätigkeiten dar. Als Gerichtskommissär führen wir einen Teil des Verlassenschaftsverfahrens für das Bezirksgericht durch. Gemeinsam mit den Parteien erarbeiten wir Lösungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufteilung des Vermögens, informieren Sie auch in steuerlichen Belangen und legen die Lösung zur Beschlussfassung dem Bezirksgericht vor.

Im Rahmen einer von uns obligatorisch durchzuführenden Informationsaufnahme (der Todesfallaufnahme) werden zunächst die nötigen Informationen gesammelt, die über den Fortgang des Verfahrens (vollständige Abhandlung, Überlassung der Verlassenschaft an Zahlungsstatt bei Überschuldung oder Einstellung mangels relevantem Vermögen) entscheiden. Wir übernehmen letztwillige Verfügungen wie Testamente und Verzichtsverträge zum gerichtlichen Verlassenschaftsakt. In der Folge sind von uns notwendige Erhebungen zur Klärung des Umfanges des Verlassenschaftsvermögens und der Erbberechtigungen durchzuführen.
In der Abhandlungstagsatzung oder Erbverhandlung haben die Erbberechtigten bei Durchführung eines vollständigen Abhandlungsverfahrens nach Erhalt entsprechender Belehrungen und Informationen zu erklären, ob und gegebenenfalls wie sie die Erbschaft annehmen. Weiters wird hier ein Vermögensbekenntnis oder ein Inventar (Verzeichnis der Vermögenswerte eines Verstorbenen durch den Notar) errichtet. In dieser Verhandlung werden auch allfällige Fragen über die Quote, Höhe und Auszahlung allfälliger Pflichtteilsansprüche erörtert.

Wenn die Verbindlichkeiten die vorhandenen Guthaben übersteigen, wird das Verlassenschaftsvermögen den Gläubigern an Zahlungsstatt überlassen. Dabei entscheidet das Verlassenschaftsgericht wie die Vermögenswerte unter den Gläubigern zu verteilen sind.

Wir sind für die Angehörigen bemüht, die notwendigen Verfahren nach unseren Möglichkeiten sicher und schnell abzuwickeln.